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Nachhaltigkeitswirkung für SDGs

Die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) sind eine Sammlung von 17 miteinander verbundenen globalen Zielen, die als „Blaupause für eine bessere und nachhaltigere Zukunft für alle“ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2015 festgelegt und bis 2030 vollständig umgesetzt werden sollen.  

 

Die 17 SDGs und 169 Ziele sind ein dringender Aufruf zum Handeln aller Länder – Industrie- und Entwicklungsländer – in einer globalen Partnerschaft. Einzelheiten zu den SDGs finden Sie auf der Website des Department of Economic and Social Affairs Sustainable Development, United Nations ( https://sdgs.un.org/ )

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1.

Armut in all ihren Formen überall beenden

1.1 - Bis 2030 extreme Armut für alle Menschen überall beseitigen, derzeit gemessen als Menschen, die von weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag leben
1.2 - Bis 2030 den Anteil der in Armut lebenden Männer, Frauen und Kinder jeden Alters in all ihren Dimensionen nach nationalen Definitionen mindestens um die Hälfte reduzieren
1.3 - Umsetzung national angemessener Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle, einschließlich der Mindestsicherung, und bis 2030 eine substanzielle Abdeckung der Armen und Schwachen erreichen
1.4 - Bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, gleiche Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, Eigentum und Kontrolle über Land und andere Eigentumsformen, Erbschaften und natürliche Ressourcen haben , geeignete neue Technologien und Finanzdienstleistungen, einschließlich Mikrofinanz
1.5 - Bis 2030 die Widerstandsfähigkeit der Armen und Menschen in gefährdeten Situationen stärken und ihre Exposition und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern
1.a - Sicherstellen einer erheblichen Mobilisierung von Ressourcen aus einer Vielzahl von Quellen, einschließlich durch eine verstärkte Entwicklungszusammenarbeit, um den Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, angemessene und vorhersehbare Mittel zur Verfügung zu stellen, um Programme und Politiken zur Beendigung der Armut in all ihren Maße
1.b – Schaffung solider politischer Rahmenbedingungen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, basierend auf armutsorientierten und geschlechtergerechten Entwicklungsstrategien, um beschleunigte Investitionen in Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu unterstützen

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2.

Hunger beenden, Ernährungssicherheit und bessere Ernährung erreichen und nachhaltige Landwirtschaft fördern

2.1 - Bis 2030 den Hunger beenden und sicherstellen, dass alle Menschen, insbesondere die Armen und Menschen in gefährdeten Situationen, einschließlich Säuglingen, das ganze Jahr über Zugang zu sicheren, nahrhaften und ausreichenden Nahrungsmitteln haben
2.2 - Bis 2030 alle Formen der Mangelernährung beenden, einschließlich bis 2025 die international vereinbarten Ziele in Bezug auf Wachstumshemmung und Auszehrung bei Kindern unter 5 Jahren erreichen und auf die Ernährungsbedürfnisse von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen eingehen
2.3 - Bis 2030 die landwirtschaftliche Produktivität und das Einkommen von kleinen Lebensmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, indigenen Völkern, Familienbauern, Hirten und Fischern, verdoppeln, auch durch sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Land, anderen produktiven Ressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, finanziellen Dienstleistungen, Märkte und Möglichkeiten für Wertschöpfung und außerlandwirtschaftliche Beschäftigung
2.4 - Bis 2030 nachhaltige Lebensmittelproduktionssysteme sicherstellen und widerstandsfähige landwirtschaftliche Praktiken umsetzen, die die Produktivität und Produktion steigern, die zum Erhalt von Ökosystemen beitragen, die die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel, extreme Wetterbedingungen, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen stärken und die Land und nach und nach verbessern Bodenqualität
2.5 - Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen, Nutz- und Haustieren und ihren verwandten Wildarten erhalten, auch durch vernünftig verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu und fairen und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens ergeben, wie international vereinbart
2.a - Erhöhung der Investitionen, auch durch verstärkte internationale Zusammenarbeit, in ländliche Infrastruktur, landwirtschaftliche Forschungs- und Beratungsdienste, Technologieentwicklung und Pflanzen- und Viehbestands-Genbanken, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, zu verbessern
2.b - Korrigieren und Verhindern von Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den Weltagrarmärkten, einschließlich durch die gleichzeitige Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung, gemäß dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde
2.c – Maßnahmen ergreifen, um das reibungslose Funktionieren der Märkte für Lebensmittelrohstoffe und deren Derivate sicherzustellen und den rechtzeitigen Zugang zu Marktinformationen, auch zu Lebensmittelreserven, zu erleichtern, um die extreme Volatilität der Lebensmittelpreise zu begrenzen

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3.

Sorgen Sie für ein gesundes Leben und fördern Sie das Wohlbefinden aller Menschen jeden Alters

3.1 - Bis 2030 die weltweite Müttersterblichkeitsrate auf weniger als 70 pro 100.000 Lebendgeburten senken
3.2 - Bis 2030 die vermeidbaren Todesfälle von Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren beenden, wobei alle Länder das Ziel haben, die Neugeborenensterblichkeit auf mindestens 12 pro 1.000 Lebendgeburten und die Sterblichkeit unter 5 Jahren auf mindestens 25 pro . zu senken 1.000 Lebendgeburten
3.3 - Bis 2030 die Epidemien von AIDS, Tuberkulose, Malaria und vernachlässigten Tropenkrankheiten beenden und Hepatitis, durch Wasser übertragene Krankheiten und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen
3.4 - Bis 2030 die vorzeitige Sterblichkeit durch nichtübertragbare Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel reduzieren und die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden fördern
3.5 - Stärkung der Prävention und Behandlung von Drogenmissbrauch, einschließlich Suchtmittelmissbrauch und schädlichem Alkoholkonsum
3.6 - Bis 2020 die Zahl der weltweiten Todesfälle und Verletzten bei Straßenverkehrsunfällen halbieren
3.7 - Bis 2030 den universellen Zugang zu Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, einschließlich Familienplanung, Information und Bildung, sowie die Integration der reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme sicherstellen
3.8 - Schaffung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung, einschließlich Schutz vor finanziellen Risiken, Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und erschwinglichen unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle
3.9 - Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen durch gefährliche Chemikalien sowie Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung und Kontamination erheblich reduzieren
3.a - Die Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums in allen Ländern gegebenenfalls verstärken
3.b - Unterstützung der Erforschung und Entwicklung von Impfstoffen und Arzneimitteln gegen übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten, von denen hauptsächlich Entwicklungsländer betroffen sind, Bereitstellung des Zugangs zu erschwinglichen unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen im Einklang mit der Erklärung von Doha zum TRIPS-Abkommen und zur öffentlichen Gesundheit, die das Recht der Entwicklungsländer bekräftigt, die Bestimmungen des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums hinsichtlich der Flexibilität zum Schutz der öffentlichen Gesundheit voll auszuschöpfen und insbesondere den Zugang zu Arzneimitteln für alle zu ermöglichen
3.c – Erhebliche Erhöhung der Gesundheitsfinanzierung sowie der Anwerbung, Entwicklung, Ausbildung und Bindung von Gesundheitspersonal in Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern
3.d - Stärkung der Kapazitäten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, zur Frühwarnung, Risikominderung und zum Management nationaler und globaler Gesundheitsrisiken

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4.

Inklusive und gerechte Bildung von hoher Qualität sicherstellen und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern

4.1 - Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen eine kostenlose, gerechte und qualitativ hochwertige Grundschul- und Sekundarschulbildung abschließen, die zu relevanten und effektiven Lernergebnissen führt
4.2 - Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Entwicklung, Betreuung und Vorschulbildung haben, damit sie auf die Grundschulbildung vorbereitet sind
4.3 - Bis 2030 den gleichen Zugang für alle Frauen und Männer zu bezahlbarer und hochwertiger technischer, beruflicher und tertiärer Bildung, einschließlich Universität, sicherstellen
4.4 - Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen, die über einschlägige Fähigkeiten, einschließlich technischer und beruflicher Fähigkeiten, für Beschäftigung, menschenwürdige Arbeitsplätze und Unternehmertum verfügen, erheblich erhöhen
4.5 - Bis 2030 die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten im Bildungswesen beseitigen und den schutzbedürftigen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, indigenen Völkern und Kindern in schutzbedürftigen Situationen, gleichen Zugang zu allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung gewährleisten
4.6 - Bis 2030 sicherstellen, dass alle Jugendlichen und ein erheblicher Anteil der Erwachsenen, sowohl Männer als auch Frauen, Lese- und Rechenfähigkeiten erlangen
4.7 - Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung erforderlich sind, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensführung, Menschenrechte, Gleichstellung der Geschlechter, Förderung einer Kultur des Friedens und der Gewaltfreiheit , Weltbürgerschaft und Wertschätzung der kulturellen Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu einer nachhaltigen Entwicklung
4.a - Bildungseinrichtungen bauen und verbessern, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind und sichere, gewaltfreie, integrative und effektive Lernumgebungen für alle bieten
4.b - Bis 2020 weltweit die Zahl der Stipendien, die Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, kleinen Inselentwicklungsstaaten und afrikanischen Ländern, für die Einschreibung in die Hochschulbildung, einschließlich Berufsbildung und Informations- und Kommunikationstechnologie, technische, Ingenieur- und Wissenschaftsprogramme in entwickelten Ländern und anderen Entwicklungsländern
4.c - Bis 2030 das Angebot an qualifizierten Lehrkräften erheblich steigern, auch durch internationale Zusammenarbeit bei der Lehrerausbildung in Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern

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5.

Erreichen Sie die Gleichstellung der Geschlechter und stärken Sie alle Frauen und Mädchen

5.1 - Beenden Sie alle Formen der Diskriminierung aller Frauen und Mädchen überall
5.2 - Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich, einschließlich Menschenhandel und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung
5.3 - Beseitigen Sie alle schädlichen Praktiken wie Kinder-, Früh- und Zwangsheirat sowie weibliche Genitalverstümmelung
5.4 - Anerkennung und Wertschätzung unbezahlter Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen, Infrastruktur und Maßnahmen des Sozialschutzes sowie die Förderung der gemeinsamen Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie, wie es national angemessen ist
5.5 - Gewährleistung der vollen und wirksamen Teilhabe und Chancengleichheit von Frauen auf allen Entscheidungsebenen im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben
5.6 - Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten, wie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung und der Pekinger Aktionsplattform und den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen vereinbart
5.a - Reformen durchführen, um Frauen gleiche Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu Eigentum und Kontrolle über Land und andere Eigentumsformen, Finanzdienstleistungen, Erbschaften und natürliche Ressourcen im Einklang mit den nationalen Gesetzen zu geben
5.b - Verbesserung des Einsatzes von Basistechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologie, um die Stärkung der Rolle von Frauen zu fördern
5.c - Verabschiedung und Stärkung solider Politiken und durchsetzbarer Gesetze zur Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Stärkung aller Frauen und Mädchen auf allen Ebenen

6.

Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle sicherstellen

6.1 - Bis 2030 universellen und gerechten Zugang zu sicherem und bezahlbarem Trinkwasser für alle erreichen
6.2 - Bis 2030 Zugang zu angemessener und gerechter sanitärer und hygienischer Versorgung für alle erreichen und den offenen Stuhlgang beenden, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen sowie von Personen in gefährdeten Situationen
6.3 - Bis 2030 die Wasserqualität verbessern, indem die Umweltverschmutzung verringert, die Deponierung beseitigt und die Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Materialien minimiert, der Anteil unbehandelten Abwassers halbiert und das Recycling und die sichere Wiederverwendung weltweit erheblich gesteigert werden
6.4 - Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren erheblich steigern und eine nachhaltige Entnahme und Bereitstellung von Süßwasser sicherstellen, um der Wasserknappheit zu begegnen und die Zahl der Menschen, die unter Wasserknappheit leiden, erheblich zu reduzieren
6.5 - Bis 2030 ein integriertes Wasserressourcenmanagement auf allen Ebenen umsetzen, gegebenenfalls auch durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit
6.6 - Bis 2020 wasserbezogene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, einschließlich Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen
6.a - Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten für Entwicklungsländer bei wasser- und hygienebezogenen Aktivitäten und Programmen ausweiten, einschließlich Wassergewinnung, Entsalzung, Wassereffizienz, Abwasserbehandlung, Recycling und Wiederverwendungstechnologien
6.b - Unterstützung und Stärkung der Beteiligung lokaler Gemeinschaften an der Verbesserung des Wasser- und Abwassermanagements

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7.

Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle sicherstellen

7.1 - Bis 2030 den universellen Zugang zu bezahlbaren, zuverlässigen und modernen Energiedienstleistungen sicherstellen
7.2 - Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am globalen Energiemix deutlich erhöhen
7.3 - Bis 2030 die weltweite Verbesserungsrate der Energieeffizienz verdoppeln
7.a - Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit verstärken, um den Zugang zu Forschung und Technologie im Bereich saubere Energie, einschließlich erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und fortschrittlicher und sauberer Technologien für fossile Brennstoffe, zu erleichtern und Investitionen in Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologie zu fördern
7.b - Bis 2030 die Infrastruktur ausbauen und die Technologie zur Bereitstellung moderner und nachhaltiger Energiedienstleistungen für alle in Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, kleinen Inselentwicklungsländern und Binnenentwicklungsländern, gemäß ihren jeweiligen Programmen von Unterstützung

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8.

Förderung von nachhaltigem, integrativem und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, produktiver Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle

8.1 - Aufrechterhaltung des Pro-Kopf-Wirtschaftswachstums gemäß den nationalen Gegebenheiten und insbesondere ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von mindestens 7 Prozent pro Jahr in den am wenigsten entwickelten Ländern
8.2 - Erzielung einer höheren wirtschaftlichen Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation, auch durch Konzentration auf hochwertschöpfende und arbeitsintensive Sektoren
8.3 - Förderung einer entwicklungsorientierten Politik, die produktive Tätigkeiten, menschenwürdige Arbeitsplatzschaffung, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützt und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen fördert, auch durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen
8.4 - Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz bei Konsum und Produktion schrittweise verbessern und sich bemühen, Wirtschaftswachstum von Umweltzerstörung zu entkoppeln, im Einklang mit dem 10-Jahres-Programmrahmen für nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen
8.5 - Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, und gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit erreichen
8.6 - Bis 2020 den Anteil der Jugendlichen, die weder eine Beschäftigung noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, erheblich reduzieren
8.7 - Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherzustellen und bis 2025 Kinderarbeit in all ihren Formen zu beenden
8.8 - Schutz der Arbeitnehmerrechte und Förderung eines sicheren Arbeitsumfelds für alle Arbeitnehmer, einschließlich Wanderarbeitnehmer, insbesondere Migrantinnen und Arbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen
8.9 - Bis 2030 Strategien zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus entwickeln und umsetzen, der Arbeitsplätze schafft und lokale Kultur und Produkte fördert
8.10 - Stärkung der Fähigkeit inländischer Finanzinstitute, den Zugang zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu fördern und zu erweitern
8.a – Erhöhung der Handelshilfe für Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, auch durch den erweiterten integrierten Rahmen für handelsbezogene technische Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder
8.b - Bis 2020 eine globale Strategie für die Jugendbeschäftigung entwickeln und umsetzen und den Globalen Beschäftigungspakt der Internationalen Arbeitsorganisation umsetzen

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9.

Aufbau einer widerstandsfähigen Infrastruktur, Förderung einer integrativen und nachhaltigen Industrialisierung und Förderung von Innovation

9.1 - Entwicklung einer hochwertigen, zuverlässigen, nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, mit Schwerpunkt auf einem erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle
9.2 - Inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und bis 2030 den Anteil der Industrie an der Beschäftigung und am Bruttoinlandsprodukt entsprechend den nationalen Gegebenheiten deutlich erhöhen und ihren Anteil in den am wenigsten entwickelten Ländern verdoppeln
9.3 - Verbesserung des Zugangs kleiner Industrie- und anderer Unternehmen, insbesondere in Entwicklungsländern, zu Finanzdienstleistungen, einschließlich erschwinglicher Kredite, und deren Integration in Wertschöpfungsketten und Märkte
9.4 - Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und Industrien nachrüsten, um sie nachhaltiger zu machen, mit einer effizienteren Ressourcennutzung und einer stärkeren Einführung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder entsprechend ihren jeweiligen Fähigkeiten handeln
9.5 - Verbesserung der wissenschaftlichen Forschung, Verbesserung der technologischen Fähigkeiten der Industriesektoren in allen Ländern, insbesondere in den Entwicklungsländern, einschließlich bis 2030 Förderung von Innovation und erheblicher Erhöhung der Zahl der Forschungs- und Entwicklungsmitarbeiter pro 1 Million Einwohner sowie öffentlicher und privater Forschung und Entwicklung Ausgaben
9.a – Förderung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastrukturentwicklung in Entwicklungsländern durch verstärkte finanzielle, technologische und technische Unterstützung für afrikanische Länder, am wenigsten entwickelte Länder, Binnenentwicklungsländer und kleine Inselentwicklungsländer
9.b - Unterstützung der heimischen Technologieentwicklung, Forschung und Innovation in Entwicklungsländern, unter anderem durch die Gewährleistung eines förderlichen politischen Umfelds unter anderem für die industrielle Diversifizierung und die Wertschöpfung bei Rohstoffen
9.c - Den Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologie erheblich verbessern und sich bemühen, bis 2020 einen universellen und erschwinglichen Zugang zum Internet in den am wenigsten entwickelten Ländern bereitzustellen

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10.

Verringerung der Ungleichheit innerhalb und zwischen Ländern

10.1 - Bis 2030 schrittweise ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten
10.2 - Bis 2030 die soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion aller stärken und fördern, unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Religion oder wirtschaftlicher oder sonstiger Stellung
10.3 - Gewährleistung der Chancengleichheit und Verringerung von Ergebnisungleichheiten, unter anderem durch die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Richtlinien und Praktiken und die Förderung geeigneter Gesetze, Richtlinien und Maßnahmen in dieser Hinsicht
10.4 - Annahme von Politiken, insbesondere Steuer-, Lohn- und Sozialschutzpolitiken, und schrittweise Verwirklichung einer größeren Gleichstellung
10.5 - Verbesserung der Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institute und Stärkung der Umsetzung solcher Regulierungen
10.6 - Gewährleistung einer stärkeren Vertretung und Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen, um wirksamere, glaubwürdigere, rechenschaftspflichtigere und legitimere Institutionen zu schaffen
10.7 - Erleichterung einer geordneten, sicheren, regulären und verantwortungsvollen Migration und Mobilität von Menschen, auch durch die Umsetzung geplanter und gut verwalteter Migrationspolitiken
10.a - Umsetzung des Grundsatzes der besonderen und unterschiedlichen Behandlung von Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, gemäß den Abkommen der Welthandelsorganisation
10.b - Förderung öffentlicher Entwicklungshilfe und Finanzströme, einschließlich ausländischer Direktinvestitionen, in Staaten, in denen der Bedarf am größten ist, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, afrikanischen Ländern, kleinen Inselentwicklungsstaaten und Binnenentwicklungsländern, in Übereinstimmung mit ihren nationalen Plänen und Programme
10.c - Bis 2030 die Transaktionskosten für Überweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von mehr als 5 Prozent eliminieren

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11.

Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen

11.1 - Bis 2030 Zugang für alle zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und Grundversorgung sicherstellen und Slums aufwerten
11.2 - Bis 2030 Zugang zu sicheren, erschwinglichen, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle schaffen und die Straßenverkehrssicherheit verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen in gefährdeten Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und ältere Personen
11.3 - Bis 2030 die inklusive und nachhaltige Urbanisierung und die Kapazitäten für eine partizipative, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -verwaltung in allen Ländern verbessern
11.4 - Verstärkung der Bemühungen zum Schutz und zur Erhaltung des Kultur- und Naturerbes der Welt
11.5 - Bis 2030 die Zahl der Todesopfer und der betroffenen Menschen deutlich reduzieren und die direkten wirtschaftlichen Verluste im Verhältnis zum weltweiten Bruttoinlandsprodukt durch Katastrophen, einschließlich Wasserkatastrophen, erheblich verringern, wobei der Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen und Menschen in verletzliche Situationen
11.6 - Bis 2030 die negativen Pro-Kopf-Umweltauswirkungen der Städte reduzieren, unter anderem durch besonderes Augenmerk auf die Luftqualität und die kommunale und sonstige Abfallwirtschaft
11.7 - Bis 2030 universellen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen grünen und öffentlichen Räumen bieten, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
11.a - Förderung positiver wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten durch Stärkung der nationalen und regionalen Entwicklungsplanung
11.b - Bis 2020 die Zahl der Städte und Siedlungen, die integrierte Strategien und Pläne zur Inklusion, Ressourceneffizienz, Eindämmung und Anpassung an den Klimawandel und Katastrophenresistenz annehmen und umsetzen, erheblich erhöhen und im Einklang mit den Sendai .-Richtlinien entwickeln und umsetzen Framework for Disaster Risk Reduction 2015-2030, ganzheitliches Katastrophenrisikomanagement auf allen Ebenen
11.c - Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder, auch durch finanzielle und technische Hilfe, beim Bau nachhaltiger und widerstandsfähiger Gebäude unter Verwendung lokaler Materialien

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12.

Sorgen Sie für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster

12.1 - Umsetzung des 10-Jahres-Programmrahmens für nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion, wobei alle Länder Maßnahmen ergreifen, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen, unter Berücksichtigung der Entwicklung und der Fähigkeiten der Entwicklungsländer
12.2 - Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen erreichen
12.3 - Bis 2030 die weltweite Lebensmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren und Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferketten reduzieren, einschließlich der Verluste nach der Ernte
12.4 - Bis 2020 eine umweltgerechte Entsorgung von Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenbedingungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich reduzieren, um ihre negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren Umgebung
12.5 - Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Reduzierung, Recycling und Wiederverwendung erheblich reduzieren
12.6 - Ermutigen Sie Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, nachhaltige Praktiken zu übernehmen und Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Berichtszyklus zu integrieren
12.7 - Förderung nachhaltiger Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten
12.8 - Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall die relevanten Informationen und das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und Lebensstile im Einklang mit der Natur haben
12.a - Entwicklungsländer dabei unterstützen, ihre wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten für den Übergang zu nachhaltigeren Konsum- und Produktionsmustern zu stärken
12.b - Entwicklung und Implementierung von Instrumenten zur Überwachung der Auswirkungen einer nachhaltigen Entwicklung für einen nachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und Produkte fördert
12.c - Rationalisierung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe, die einen verschwenderischen Verbrauch fördern, indem Marktverzerrungen entsprechend den nationalen Gegebenheiten beseitigt werden, einschließlich durch Umstrukturierung der Besteuerung und schrittweise Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, sofern vorhanden, um ihre Umweltauswirkungen unter vollständiger Berücksichtigung . widerzuspiegeln die spezifischen Bedürfnisse und Bedingungen der Entwicklungsländer und die Minimierung möglicher negativer Auswirkungen auf ihre Entwicklung in einer Weise, die die Armen und die betroffenen Gemeinschaften schützt

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13.

Ergreifen Sie dringend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen*

13.1 - Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern
13.2 - Integration von Klimaschutzmaßnahmen in nationale Politiken, Strategien und Planungen
13.3 - Verbesserung der Bildung, Sensibilisierung und der personellen und institutionellen Kapazitäten in Bezug auf die Eindämmung des Klimawandels, die Anpassung, die Reduzierung der Auswirkungen und die Frühwarnung
13.a - Umsetzung der von den Vertragsparteien der Vereinten Nationen über Klimaänderungen eingegangenen Verpflichtung der Industrieländer, bis 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar aus allen Quellen zu mobilisieren, um den Bedürfnissen der Entwicklungsländer im Rahmen sinnvoller Eindämmungsmaßnahmen gerecht zu werden und Transparenz bei der Umsetzung und die vollständige Operationalisierung des Grünen Klimafonds durch seine Kapitalisierung so bald wie möglich
13.b - Förderung von Mechanismen zur Erhöhung der Kapazitäten für eine wirksame Planung und Verwaltung im Zusammenhang mit dem Klimawandel in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern, einschließlich der Konzentration auf Frauen, Jugendliche und lokale und marginalisierte Gemeinschaften

* Anerkennend, dass die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen das wichtigste internationale, zwischenstaatliche Forum für Verhandlungen über die globale Reaktion auf den Klimawandel ist.

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14.

Ozeane, Meere und Meeresressourcen für eine nachhaltige Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen

14.1 - Bis 2025 alle Arten von Meeresverschmutzung, insbesondere durch Aktivitäten an Land, einschließlich Meeresmüll und Nährstoffverschmutzung, verhindern und erheblich reduzieren
14.2 - Bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen, um erhebliche negative Auswirkungen zu vermeiden, auch durch Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit, und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung ergreifen, um gesunde und produktive Ozeane zu erreichen
14.3 - Minimierung und Bekämpfung der Auswirkungen der Ozeanversauerung, auch durch verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen
14.4 - Bis 2020 die Befischung wirksam regulieren und Überfischung, illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei sowie destruktive Fischereipraktiken beenden und wissenschaftsbasierte Bewirtschaftungspläne umsetzen, um die Fischbestände in kürzester Zeit zumindest auf ein Niveau, das ein Maximum produzieren kann, wiederherzustellen nachhaltiger Ertrag, bestimmt durch ihre biologischen Eigenschaften
14.5 - Bis 2020 mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit nationalem und internationalem Recht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen erhalten
14.6 - Bis 2020 bestimmte Formen von Fischereisubventionen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, verbieten, Subventionen abschaffen, die zu illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei beitragen, und von der Einführung neuer solcher Subventionen absehen, in Anerkennung der angemessenen und wirksamen besonderen und unterschiedlichen Behandlung für Entwicklungsländer und am wenigsten Industrieländer sollten integraler Bestandteil der Verhandlungen über die Fischereisubventionen der Welthandelsorganisation sein
14.7 - Bis 2030 den wirtschaftlichen Nutzen für die kleinen Inselentwicklungsstaaten und die am wenigsten entwickelten Länder aus der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen erhöhen, einschließlich durch nachhaltige Bewirtschaftung von Fischerei, Aquakultur und Tourismus
14.a - Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnisse, Entwicklung von Forschungskapazitäten und Transfer von Meerestechnologie unter Berücksichtigung der Kriterien und Leitlinien der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission für den Transfer von Meerestechnologie, um die Gesundheit der Meere zu verbessern und den Beitrag der marinen Biodiversität zur Entwicklung zu erhöhen der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen Inselentwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder
14.b – Zugang zu den Meeresressourcen und -märkten für kleine handwerkliche Fischer schaffen
14.c - Verbesserung des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen durch die Umsetzung des Völkerrechts, wie es im UNCLOS widergespiegelt wird, das den Rechtsrahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen bildet, wie in Absatz 158 von The Future We . erwähnt Wollen

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fünfzehn.

Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Landdegradation stoppen und umkehren und den Verlust der biologischen Vielfalt stoppen

15.1 - Bis 2020 die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der terrestrischen und binnenländischen Süßwasserökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere Wälder, Feuchtgebiete, Berge und Trockengebiete, im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Abkommen sicherstellen
15.2 - Bis 2020 die Umsetzung einer nachhaltigen Bewirtschaftung aller Arten von Wäldern fördern, die Entwaldung stoppen, degradierte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit erheblich steigern
15.3 - Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, degradiertes Land und Boden, einschließlich von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenes Land, wiederherstellen und eine Welt anstreben, die von Landdegradation neutral ist
15.4 - Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme einschließlich ihrer Biodiversität sicherstellen, um ihre Fähigkeit zu verbessern, Vorteile zu erbringen, die für eine nachhaltige Entwicklung unerlässlich sind
15.5 - Ergreifen dringender und umfassender Maßnahmen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und bis 2020 bedrohte Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern
15.6 - Förderung einer gerechten und gerechten Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen und Förderung eines angemessenen Zugangs zu diesen Ressourcen, wie international vereinbart
15.7 – Sofortmaßnahmen ergreifen, um die Wilderei und den Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten zu beenden und sowohl die Nachfrage als auch das Angebot an illegalen Wildtierprodukten zu befriedigen
15.8 - Bis 2020 Maßnahmen einführen, um die Einschleppung zu verhindern und die Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf Land- und Wasserökosysteme erheblich zu verringern und die prioritären Arten zu kontrollieren oder auszurotten
15.9 - Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in nationale und lokale Planungen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Konten integrieren
15.a - Mobilisierung und deutliche Erhöhung von Finanzmitteln aus allen Quellen, um die biologische Vielfalt und die Ökosysteme zu erhalten und nachhaltig zu nutzen
15.b – Mobilisierung erheblicher Ressourcen aus allen Quellen und auf allen Ebenen, um eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu finanzieren, und den Entwicklungsländern angemessene Anreize zu bieten, eine solche Bewirtschaftung voranzutreiben, einschließlich der Erhaltung und Wiederaufforstung
15.c - Die weltweite Unterstützung der Bemühungen zur Bekämpfung der Wilderei und des Handels mit geschützten Arten verstärken, unter anderem durch die Erhöhung der Kapazitäten lokaler Gemeinschaften, um nachhaltige Möglichkeiten für den Lebensunterhalt zu verfolgen

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16.

Förderung friedlicher und integrativer Gesellschaften für nachhaltige Entwicklung, Zugang zur Justiz für alle und Aufbau wirksamer, rechenschaftspflichtiger und integrativer Institutionen auf allen Ebenen

16.1 - Alle Formen von Gewalt und damit verbundene Sterberaten überall deutlich reduzieren
16.2 - Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel und alle Formen von Gewalt gegen und Folter von Kindern beenden
16.3 - Förderung der Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene und Gewährleistung des gleichen Zugangs zur Justiz für alle
16.4 - Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich reduzieren, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte stärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen
16.5 – Korruption und Bestechung in all ihren Formen deutlich reduzieren
16.6 - Entwicklung wirksamer, rechenschaftspflichtiger und transparenter Institutionen auf allen Ebenen
16.7 - Gewährleistung einer reaktionsschnellen, integrativen, partizipativen und repräsentativen Entscheidungsfindung auf allen Ebenen
16.8 - Ausweitung und Stärkung der Beteiligung von Entwicklungsländern an den Institutionen der Global Governance
16.9 - Bis 2030 eine rechtliche Identität für alle bereitstellen, einschließlich der Geburtenregistrierung
16.10 - Gewährleistung des öffentlichen Zugangs zu Informationen und Schutz der Grundfreiheiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und internationalen Abkommen
16.a – Stärkung der einschlägigen nationalen Institutionen, auch durch internationale Zusammenarbeit, zum Aufbau von Kapazitäten auf allen Ebenen, insbesondere in Entwicklungsländern, zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität
16.b - Förderung und Durchsetzung nichtdiskriminierender Gesetze und Richtlinien für nachhaltige Entwicklung

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17.

Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung neu beleben

17.1 - Stärkung der inländischen Ressourcenmobilisierung, auch durch internationale Unterstützung für Entwicklungsländer, um die inländischen Kapazitäten für die Einziehung von Steuern und anderen Einnahmen zu verbessern
17.2 - Industrieländer müssen ihre Verpflichtungen zur öffentlichen Entwicklungshilfe vollständig erfüllen, einschließlich der Verpflichtung vieler Industrieländer, das Ziel von 0,7 Prozent der ODA/BNE für Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent der ODA/BNE für die am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; ODA-Anbieter werden ermutigt, die Festlegung eines Ziels in Erwägung zu ziehen, um mindestens 0,20 Prozent der ODA/des BNE für die am wenigsten entwickelten Länder bereitzustellen
17.3 - Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel für Entwicklungsländer aus mehreren Quellen
17.4 - Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Erreichung einer langfristigen Schuldentragfähigkeit durch koordinierte Maßnahmen zur Förderung der Schuldenfinanzierung, des Schuldenerlasses und der Umschuldung, soweit angemessen, und die Auslandsverschuldung hochverschuldeter armer Länder anzugehen, um die Schuldenkrise zu verringern
17.5 - Annahme und Umsetzung von Investitionsförderungsregimen für die am wenigsten entwickelten Länder
17.6 - Stärkung der Nord-Süd-, Süd-Süd- und Dreieckskooperation in Bezug auf Wissenschaft, Technologie und Innovation und des Zugangs zu Wissenschaft, Technologie und Innovation und Verbesserung des Wissensaustauschs zu einvernehmlich vereinbarten Bedingungen, auch durch eine bessere Koordinierung zwischen den bestehenden Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Erleichterung der Technologie
17.7 - Förderung der Entwicklung, des Transfers, der Verbreitung und der Verbreitung umweltverträglicher Technologien in Entwicklungsländern zu günstigen Bedingungen, einschließlich zu Vorzugs- und Vorzugskonditionen, wie einvernehmlich
17.8 - Vollständige Operationalisierung der Technologiebank und des Mechanismus zum Aufbau von Wissenschafts-, Technologie- und Innovationskapazitäten für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017 und verstärkte Nutzung der Basistechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologie
17.9 - Verstärkung der internationalen Unterstützung für die Umsetzung eines wirksamen und gezielten Kapazitätsaufbaus in Entwicklungsländern, um die nationalen Pläne zur Umsetzung aller nachhaltigen Entwicklungsziele zu unterstützen, auch durch Nord-Süd-, Süd-Süd- und Dreieckskooperationen
Kapazitätsaufbau -
Finanzen -
Systemische Probleme – Politik und institutionelle Kohärenz
Technologie -
Handeln -
17.10 - Förderung eines universellen, regelbasierten, offenen, nichtdiskriminierenden und gerechten multilateralen Handelssystems im Rahmen der Welthandelsorganisation, auch durch den Abschluss von Verhandlungen im Rahmen ihrer Doha-Entwicklungsagenda
17.11 - Erhebliche Steigerung der Exporte der Entwicklungsländer, insbesondere im Hinblick auf eine Verdoppelung des Anteils der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Exporten bis 2020
17.12 – Verwirklichung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs auf Dauer für alle am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen der Welthandelsorganisation, auch indem sichergestellt wird, dass die Präferenzursprungsregeln für Einfuhren aus den am wenigsten entwickelten Ländern transparent sind und einfach und tragen zur Erleichterung des Marktzugangs bei
17.13 – Stärkung der globalen makroökonomischen Stabilität, auch durch Politikkoordinierung und Politikkohärenz
17.14 – Verbesserung der Politikkohärenz für eine nachhaltige Entwicklung
17.15 Uhr – Respektieren Sie den politischen Spielraum und die Führungsrolle jedes Landes, um Strategien zur Armutsbekämpfung und nachhaltigen Entwicklung zu entwickeln und umzusetzen

Multi-Stakeholder-Partnerschaften
17.16 - Ausbau der globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung, ergänzt durch Multi-Stakeholder-Partnerschaften, die Wissen, Fachwissen, Technologie und finanzielle Ressourcen mobilisieren und teilen, um die Verwirklichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern, insbesondere in den Entwicklungsländern, zu unterstützen
17.17 - Ermutigung und Förderung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften, aufbauend auf den Erfahrungen und Ressourcenstrategien von Partnerschaften

Daten, Überwachung und Rechenschaftspflicht
17.18 - Bis 2020 verstärkte Unterstützung beim Kapazitätsaufbau für Entwicklungsländer, einschließlich der am wenigsten entwickelten Länder und kleinen Inselentwicklungsländer, um die Verfügbarkeit hochwertiger, aktueller und zuverlässiger Daten, aufgeschlüsselt nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse und ethnischer Zugehörigkeit, deutlich zu erhöhen , Migrationsstatus, Behinderung, geografische Lage und andere im nationalen Kontext relevante Merkmale
17.19 - Bis 2030 auf bestehenden Initiativen aufbauen, um Fortschritte bei der nachhaltigen Entwicklung zu messen, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau statistischer Kapazitäten in Entwicklungsländern unterstützen

Unternehmensauszeichnungen für Nachhaltigkeitsauswirkungen
für UNSDGs

Die SISDGs haben einen Fragebogen zur Selbstauskunft zu den drei Nachhaltigkeitssäulen Umwelt, Soziales und Governance entwickelt, der sich speziell für die Sustainability Impact Corporate Awards mit den globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN-SDGs) befasst. Die Umfrage implementierte das von SGS bewertete SY-Modell mit den relevanten Klauseln von ISO 10015. Unter Verwendung der Nachhaltigkeitsbewertung als Rahmen ist es ein kürzlich entwickelter Index zur Formulierung integrierter Politiken, die die meisten Nachhaltigkeitsdimensionen vollständig berücksichtigen und verfeinert wurden und von mehreren transnationalen Organisationen weit verbreitet. 

Wenn Sie dem Programm beitreten, wird Ihre Antwort sorgfältig von einem Expertengremium auf der ganzen Welt übermittelt. Alle teilnehmenden Firmen erhalten eine Urkunde, während Firmen zwei Arten von Auszeichnungen zuerkannt werden. Darüber hinaus bieten wir Ihnen als Anerkennung für Ihren Einsatz Hilfe bei der Registrierung Ihres Beitrags zu den UN-SDGs auf der globalen Registrierungsplattform der Vereinten Nationen.
 

Die Unternehmenspreisträger erhalten eine Liste mit folgenden Leistungen:

 

  1. Es wird eine Preisurkunde mit dem Sustainability Impact Corporate Logo ausgestellt;

  2. Das neue Sustainability Impact Corporate Logo wird zusammen mit dem Firmennamen als neue Marke für den Druck auf Visitenkarten herausgegeben und registriert;

  3. Die Partnerschaft mit dem Online-Plattform-Registrierungsdienst der UN-SDGs wird Unternehmen angeboten, zum Beispiel SIIP-UN (https://sustainabledevelopment.un.org/partnerships/);

  4. Verweis auf ESG und/oder Nachhaltigkeitsbericht für die 17 SDGs der Vereinten Nationen durch kompetente Beratung wird bereitgestellt;

  5. Weiterleitung an Green Financiers in unseren Geschäftskreisen, die Finanzinstrumente anbieten, darunter Green Bonds und Sustainability-linked Loan. 

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